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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09   

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https://dejure.org/2010,17733
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 (https://dejure.org/2010,17733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 (https://dejure.org/2010,17733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - L 12 AS 35/09 (https://dejure.org/2010,17733)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09
    Voraussetzung für das Vorliegen der ersten beiden Varianten des § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ist, dass für den Antragsteller eine positive Beschäftigungsprognose abgegeben werden kann: Dies bedeutet, dass die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lässt, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessert sind und die begründete Aussicht besteht, dass dem Antragsteller in Folge der Maßnahme ein angemessener Dauerarbeitsplatz verschafft werden kann (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.05.1979, Az.: 7 RAr 25/78 sowie Urteil vom 03.07.2003, Az.: B 7 AL 66/02 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09
    Streitig ist hingegen, ob und inwieweit eine solche positive Prognose auch für die dritte Variante der Vorschrift gestellt werden kann (einschränkend etwa Schmidt, in: Eicher/Schlegel, Loseblatt, 54. Lfg März 2005, § 77 Rdn. 42, dagegen Stratmann, in: Niesel, SGB 111, 4. Auflage, 2007 § 77 Rdn.15; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2005, Az.: L 10 B 1024/05 AS ER).
  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 25/78

    Keine Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme iS des AFG § 44 Abs 2 für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2010 - L 12 AS 35/09
    Voraussetzung für das Vorliegen der ersten beiden Varianten des § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ist, dass für den Antragsteller eine positive Beschäftigungsprognose abgegeben werden kann: Dies bedeutet, dass die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lässt, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessert sind und die begründete Aussicht besteht, dass dem Antragsteller in Folge der Maßnahme ein angemessener Dauerarbeitsplatz verschafft werden kann (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.05.1979, Az.: 7 RAr 25/78 sowie Urteil vom 03.07.2003, Az.: B 7 AL 66/02 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 12 AS 485/13
    Eine "Notwendigkeit" der Förderung im Sinne der § 81 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III sei demgegenüber nicht anzunehmen, wenn die Maßnahme voraussichtlich erfolglos sein werde und der Antragsteller nicht in der Lage sei, in dem angestrebten Beruf zu arbeiten (LSG NRW, Urteil vom 06.10.2010, L 12 AS 35/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3197/14
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob eine persönliche Eignung des Klägers für die erstrebte berufliche Weiterbildungsmaßnahme besteht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 -, juris, dem SG Köln, Urteil vom 29.05.2009 - S 22 AS 33/08 folgend).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3708/14
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob eine persönliche Eignung des Klägers für die erstrebte berufliche Weiterbildungsmaßnahme besteht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 -, juris, dem SG Köln, Urteil vom 29.05.2009 - S 22 AS 33/08 folgend).
  • SG Düsseldorf, 27.12.2012 - S 12 AS 2040/12
    Eine "Notwendigkeit" der Förderung im Sinne der § 81 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III ist demgegenüber nicht anzunehmen, wenn die Maßnahme voraussichtlich erfolglos sein wird und der Antragsteller nicht in der Lage ist, in dem angestrebten Beruf zu arbeiten (LSG NRW, Urteil vom 06.10.2010, Az.:L 12 AS 35/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3284/15
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob eine persönliche Eignung des Klägers für die erstrebte berufliche Weiterbildungsmaßnahme besteht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2015 - L 7 AS 5471/13 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 -, juris, dem SG Köln, Urteil vom 29.05.2009 - S 22 AS 33/08 folgend).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 128/13
    Dies bedeutet, dass die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erwarten lässt, dass die Eingliederungschancen nach Abschluss der Maßnahme erheblich verbessert sind und die begründete Aussicht besteht, dass der Antragstellerin in Folge der Maßnahme ein angemessener Dauerarbeitsplatz verschafft werden kann (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 1979, - 7 RAr 25/78 - sowie Urteil vom 3. Juli 2003, -B 7 AL 66/02 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2010 - L 12 AS 35/09 -, juris Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 7 AS 62/11
    Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zum einen die Weiterbildungsmaßnahme aufgrund seiner persönlichen Eignung und Fähigkeiten erfolgreich absolvieren und darüber hinaus in dem dann erlernten Beruf tatsächlich auch arbeiten kann (vgl. auch LSG Essen, Urteil vom 06.10.2010 - L 12 AS 35/09 -).
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